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Diese Hausordnung soll Voraussetzungen für eine angenehme Atmosphäre zwischen Schülerinnen und Schülern (SuS) sowie Lehrern schaffen.

Wir legen fest:

  • Die Persönlichkeitsrechte eines jeden sind zu wahren.

  • Um den Schulfrieden sowie ein tolerantes und angstfreies Miteinander zu gewährleisten, werden Erscheinungsformen jeglicher radikalen Gesinnung (z.B. Kleidung, Schuhe, Symbole) sowie gewaltbereiter Gruppierungen nicht toleriert. Das Gleiche gilt für Kennzeichen, durch deren Symbolgehalt sich andere bedroht und verunglimpft fühlen können.

  • Um 07:30 Uhr wird die Schule für die SuS geöffnet, der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr. In der Zeit von 07:30 Uhr und 07:50 Uhr können sich die SuS in der Aula aufhalten. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist Pflicht. SuS, die zu spät kommen, melden sich im Sekretariat. Erscheint der unterrichtende Lehrer nicht, informiert ein Vertreter der Lerngruppe nach 10 Minuten die Schulleitung.

  • Nach jeder Unterrichtsstunde wird der Unterrichtsraum in einem ordentlichen Zustand verlassen. Dazu gehört das Wischen der Tafel, das Beseitigen grober Verschmutzungen und das Verschließen des Raumes. Ausnahme: Die Lerngruppe verbleibt im Raum.

  • Während der Frühstückspausen und der Mittagspause am Freitag begeben sich die SuS der Sekundarstufe I auf den Schulhof bzw. in die Aula zur Esseneinnahme. Nach Verlassen des Schulhauses ist das Wiederbetreten während der Pausenzeit nur für die Nutzung der Toilette gestattet. Grundsätzlich darf während der 1. Pause die Schule nicht durch den Haupteingang verlassen werden. In der 2. großen Pause ist der Aufenthalt in der Aula bis 12:55 Uhr vorrangig den SuS vorbehalten, die an der Mittagsversorgung teilnehmen. Dies gilt auch für SuS der Sekundarstufe II. Allen SuS ist das Verlassen des Schulgebäudes während der kleinen Pausen nicht gestattet.

  • Ausschließlich in den großen Pausen darf das Imbissangebot durch SuS der Sekundarstufe I genutzt werden. Im Unterricht ist das Verzehren jeglicher Speisen und Getränke in der Regel untersagt.

  • Die SuS der 10. Jahrgangsstufe haben bei Vorliegen eines Genehmigungs-nachweises die Möglichkeit, während der großen Pause nach der 5. Stunde das Schulgelände zu verlassen.

  • Das Rauchen ist ausnahmslos im gesamten Schulgebäude und dem dazugehörigen Schulgelände verboten.

  • Das Mitbringen sowie der Genuss von Energy-Drinks, Alkohol und Drogen sind grundsätzlich untersagt.

  • Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, die Gesundheit von Menschen zu gefährden sowie schulisches bzw. persönliches Eigentum zu beschädigen, ist verboten.

  • Das Werfen von Schneebällen ist strikt untersagt.

  • Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Smartphones, Handys oder MP3-Player) dürfen unter persönlicher Haftung in die Schule mitgebracht, auf dem Schulgelände aber nur unter Verwendung von Kopfhörern verwendet werden.

  • Sämtliche Mobiltelefone und ähnliche Geräte sind zu Unterrichtsbeginn unaufgefordert im ausgeschalteten Zustand in den Taschen zu verwahren. Die Nutzung im Unterricht ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, dass die Nutzung dem Unterrichtsprozess dienlich ist und vom Fachlehrer angewiesen wurde.

  • Aus Sicherheitsgründen werden die Nottreppen und Nottüren im normalen Schulbetrieb durch SuS nicht genutzt. Der Fahrstuhl ist ausschließlich für Rollstuhlfahrer und Lastentransporte reserviert.

  • Der Schulhof darf nur mit Versorgungsfahrzeugen und dem Fahrzeug des Hausmeisters befahren werden. Das Fahrradfahren ist auf dem Schulhof untersagt. Die Fahrräder werden über den bekannten Seiteneingang in dem dafür vorgesehenen Fahrradständer abgestellt (Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Schulleiters).

  • Bei groben Verstößen und/oder permanenten Zuwiderhandlungen erfolgt eine Ahndung gemäß der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen-Verordnung vom 12. Oktober 1999, geändert durch Verordnung vom 12. August 2014.

Potsdam, 23.05.2022                                                        Die Schulkonferenz

 

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