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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, 
in der Sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wird im § 17 festgelegt, dass alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, das sonstige pädagogische Personal sowie Besucherinnen und Besucher im Innen- und Außenbereich der Schule eine medizinische Maske zu tragen haben. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr Kind dieser Regelung folgend, eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände trägt.
Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch die Zeit.
Ihr Thomas Andrä
Schulleiter